Anwaltskanzlei Brinkmann
Carola Brinkmann

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Porschestr. 23
38440 Wolfsburg

Tel : 05361 / 88 87 86
Fax: 05361 / 88 87 87
carola.brinkmann@kanzlei-wob.de

Anwaltsgebühren

Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr bei mir für eine Stunde (60 Minuten) 60 €.
Bei einer längeren Zeitdauer erhöht sich die Gebühr entsprechend (auf höchstens 190 € auch bei einer sehr langen Beratung), bei einer geringeren Zeitdauer vermindert sich die Gebühr entsprechend.

Die Gebühr für die Beratung wird auf die Gebühren für eine sonstige Tätigkeit wie z.B. Schriftwechsel mit der Gegenseite angerechnet, wenn der Gegenstand der Beratung und der sonstigen Tätigkeit derselbe ist.

Die Gebühren für außergerichtlichen Schriftverkehr sowie für ein gerichtliches Verfahren richten sich nach dem Streitwert, nach dem sich dann die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergeben. Das RVG (Textausgabe mit Tabellen) ist im Internet abrufbar unter http://www.brak.de. Ich gebe Ihnen hierzu auch gerne Auskunft.

 

In vielen Fällen kommt die Gewährung von Beratungshilfe (für Beratung und außergerichtliche Tätigkeit) sowie Prozesskostenhilfe (für ein gerichtliches Verfahren) in Betracht.