Beratungshilfe
Hinsichtlich der Anwaltsgebühren für die Beratung und Ihre außergerichtliche Interessenvertretung weise ich auf die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe hin.
Wenn Beratungshilfe gewährt wird, werden die Kosten von der Staatskasse getragen. Es ist nur ein Eigenanteil von 10 € zu zahlen, der allerdings auch erlassen werden kann.
Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für die Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann.
Sie können den Antrag bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts stellen und den dort für Sie ausgestellten Berechtigungsschein dann bei mir zum Beratungsgespräch mitbringen.
Wir können das Formular auch hier gemeinsam ausfüllen. In diesem Fall bringen Sie bitte alle Belege mit, die Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben betreffen, also z.B. Verdienstabrechnung, Hartz-IV- bzw. SGB II-Bescheid, Mietvertrag, Bescheid der Stadtwerke, Kontoauszug mit Kontostand und Kreditverträge.
Ich reiche den Antrag dann für Sie beim Amtsgericht ein.