Carola Brinkmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Beratungstermine
Der überwiegenden Mehrheit meiner Mandanten ist seit der Corona-Krise die sehr unkomplizierte Beratung per
Telefon am liebsten.
Daher können Sie bei mir - neben der klassischen Beratung persönlich in meiner Kanzlei - auch
Telefonberatungstermine vereinbaren. Letztere können derzeit meist auch sehr kurzfristig innerhalb von 1 - 2
Tagen erfolgen.
Für
eine
Erstberatung
gehe
ich
grundsätzlich
von
einer
Zeitdauer
von
ca.
einer
Stunde
aus.
Hier
besprechen
wir
dann alle mit der Trennung in Zusammenhang stehenden Fragen.
Termine können Sie bei mir auch online vereinbaren. In Ihrer Anfrage per Mail können Sie gerne angeben, zu
welchen Zeiten Sie den Termin wahrnehmen könnten und um was für eine Angelegenheit es geht. Da ich mich
auf Familienrecht spezialisiert habe, nehme ich nur Mandate aus diesem Fachgebiet an. Einen Terminvorschlag
sende ich Ihnen dann im Regelfall spätestens am Folgetag zu.
Ich
bemühe
mich,
Besprechungstermine
in
der
Kanzlei
so
zu
terminieren,
dass
genügend
Zeit
zur
Verfügung
steht
und
Ihnen
möglichst
keine
oder
nur
sehr
geringe
Wartezeiten
entstehen.
Daher
können
die
Beratungen
vor Ort nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen.
Da
ich
während
Besprechungsterminen
grundsätzlich
keine
Telefonate
annehme,
können
Sie
nicht
nur
in
der
Zeit
von
Abwesenheit,
sondern
auch
während
Besprechungen
nur
meine
Mailbox
erreichen.
Ich
rufe
Sie
dann
aber gerne möglichst noch am gleichen Tag zurück.
Sie
können
für
jede
Beratung
bei
mir
sowie
den
außergerichtlichen
Schriftverkehr
Beratungshilfe
beantragen,
wenn
dies
aufgrund
Ihrer
wirtschaftlichen
Verhältnisse
infrage
kommt.
Dies
ist
für
meine
Mandanten
eine
wesentliche
finanzielle
Entlastung.
Wenn
Beratungshilfe
vom
Amtsgericht
bewilligt
wird,
werden
die
Anwaltsgebührenn
von
der
Staatskasse
getragen
und
es
ist
nur
ein
Eigenanteil
von
15
€
zu
tragen,
der
aber
auch erlassen werden kann. Daher unterstütze ich Sie auf Wunsch gerne dabei, diese Hilfe zu beantragen.
Für
ein
gerichtliches
Verfahren
können
wir
bei
entsprechenden
finanziellen
Verhältnissen
die
Bewilligung
von
Verfahrenskostenhilfe für Sie beantragen.