Anwaltskanzlei Brinkmann |  Porschestr. 32 | 38440 Wolfsburg | Tel.: 05361 / 88 878 6 | Fax: 05361 / 88 87 87 | carola.brinkmann@kanzlei-wob.de
Carola Brinkmann Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Anwaltskanzlei Brinkmann
Beratungstermine
Der überwiegenden Mehrheit meiner Mandanten ist seit der Corona-Krise die sehr unkomplizierte Beratung per Telefon am liebsten. Daher können Sie bei mir - neben der klassischen Beratung persönlich in meiner Kanzlei - auch Telefonberatungstermine vereinbaren. Letztere können derzeit meist auch sehr kurzfristig innerhalb von 1 - 2 Tagen erfolgen. Für   eine   Erstberatung   gehe   ich   grundsätzlich   von   einer   Zeitdauer   von   ca.   einer   Stunde   aus.   Hier   besprechen   wir dann alle mit der Trennung in Zusammenhang stehenden Fragen. Termine können Sie bei mir auch online vereinbaren. In Ihrer Anfrage per Mail können Sie gerne angeben, zu welchen Zeiten Sie den Termin wahrnehmen könnten und um was für eine Angelegenheit es geht. Da ich mich auf Familienrecht spezialisiert habe, nehme ich nur Mandate aus diesem Fachgebiet an. Einen Terminvorschlag sende ich Ihnen dann im Regelfall spätestens am Folgetag zu. Ich   bemühe   mich,   Besprechungstermine   in   der   Kanzlei   so   zu   terminieren,   dass   genügend   Zeit   zur   Verfügung steht   und   Ihnen   möglichst   keine   oder   nur   sehr   geringe   Wartezeiten   entstehen.   Daher   können   die   Beratungen vor Ort nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Da   ich   während   Besprechungsterminen   grundsätzlich   keine   Telefonate   annehme,   können   Sie   nicht   nur   in   der Zeit   von   Abwesenheit,   sondern   auch   während   Besprechungen   nur   meine   Mailbox   erreichen.   Ich   rufe   Sie   dann aber gerne möglichst noch am gleichen Tag zurück.  Sie   können   für   jede   Beratung   bei   mir   sowie   den   außergerichtlichen   Schriftverkehr   Beratungshilfe   beantragen, wenn   dies   aufgrund   Ihrer   wirtschaftlichen   Verhältnisse   infrage   kommt.   Dies   ist   für   meine   Mandanten   eine wesentliche     finanzielle     Entlastung.     Wenn     Beratungshilfe     vom     Amtsgericht     bewilligt     wird,     werden     die Anwaltsgebührenn   von   der   Staatskasse   getragen   und   es   ist   nur   ein   Eigenanteil   von   15   €   zu   tragen,   der   aber auch erlassen werden kann. Daher unterstütze ich Sie auf Wunsch  gerne dabei, diese Hilfe zu beantragen. Für   ein   gerichtliches   Verfahren   können   wir   bei   entsprechenden   finanziellen   Verhältnissen   die   Bewilligung   von Verfahrenskostenhilfe für Sie beantragen.